- Liest man diesen Kommentar des RND zur Stärkung des Rechts für Väter, so sollte man meinen, schön, es wird besser.
[Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Vaterschaften könnte der Bundestag auch drei rechtliche Elternteile zulassen. Klug ist das Urteil vor allem, weil es unnötige Restriktionen beseitigt, den Gesetzgeber aber zu nichts zwingt, kommentiert Christian Rath.]
Bei den nachfolgenden Beiträgen taucht aber die Frage auf, ob es sich nicht nur um einen Pyrrhussieg handelt. Genauer sollte man die Aussagen des Justizministers bzw. die letzten Abschnitte der Beiträge lesen.
- Tagesschau: Elternverantwortung – auch für den leiblichen Vater
[Seit Jahren versucht der leibliche Vater eines Kindes vor Gericht, sich auch die rechtliche Vaterschaft zu erstreiten. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm nun zum Teil recht und stärkte damit die Position von Trennungsvätern.] - Deutschlandfunk: Abstammungsrecht – Bundesverfassungsgericht: Es kann auch zwei Väter geben
[Zwei Väter zusätzlich zur Mutter? Was rechtlich derzeit nicht geht, ist bereits häufiger soziale Realität. Die Politik plant daher eine Reform des Abstammungsrechts, um insbesondere die Rechte leiblicher Väter zu stärken.] - RND: Kläger Tobias bekommt mehr Rechte – Wann darf ein leiblicher Vater auch rechtlicher Vater werden? Karlsruhe fällt Entscheidung über emotionalen Fall
[Wenn eine Frau ein Kind gebärt, gilt sie rechtlich automatisch als Mutter. Beim leiblichen Vater ist die Sache komplizierter – das musste der 44-jährige Tobias aus Sachsen-Anhalt feststellen. In seinem emotionalen und umstrittenen Fall entscheidet jetzt das Bundesverfassungsgericht.] - FAZ: Karlsruher Grundsatzurteil: Der leibliche Vater darf nicht mehr ignoriert werden
[Karlsruhe ändert seine Rechtsprechung zur Vaterschaftsanerkennung. Das Gericht verlangt eine Neuregelung der Anfechtungsregeln. Möglich wäre auch eine weitgehendere Reform des Familienrechts.]