Werden bei Protesten einmal Räumungen durchgeführt, so können die Kosten auf die Protestierer abgewälzt werden bzw. eine Strafe fällig werden.
Nachfolgend zwei Beispiele aus jüngster Zeit, wobei man sich fragen darf, warum im zweiten Beitrag „Reporter“ aus einem Baumhaus geholt werden müssen.
Von dem Ganzen unbeeindruckt geht der Protest am Tagebau Hambach weiter.
- FAZ: Geldstrafe für Besetzer der ehemaligen Dondorf-Druckerei
[Ein Aktivist muss nach der Besetzung der ehemaligen Druckerei eine Geldstrafe zahlen. Er und sein Anwalt kritisieren, dass es zum Prozess kam.] - Hessenschau: A49-Proteste – Reporter müssen für Bergung aus Baumhäusern zahlen
[Zwei Journalisten, die im Zuge der Berichterstattung über die Räumung des Dannenröder Forsts im Dezember 2020 von der Polizei aus Baumhäusern geholt wurden, müssen für die Kosten aufkommen.] - WDR: Sündenwäldchen – Protest gegen geplante Rodung am Tagebau Hambach
[Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen haben am Sonntag für den Erhalt des so genannten Manheimer Sündenwäldchens demonstriert. Hintergrund ist ein Ultimatum der Stadt Kerpen, das um Mitternacht abläuft.]