- Schon im letzten Jahr wurde versucht, der zuständigen Staatsanwältin für die Ermittlung um einen der größten Steuerskandale in der deutschen Nachkriegsgeschichte Steine in den Weg zu legen. Siehe dazu der Beitrag vom 27.09.2023 auf dieser WEB-Seite.
Jetzt schien es wieder versucht zu werden. Dem ist sie aber zuvorgekommen. Man kann nur hoffen, dass Sie auf ihrem jetzt eingeschlagenen Weg doch noch den rund 30.000.000.000 – Euro – Betrug, den wir alle bezahlen müssen, konsequent vor die Gerichte bringen kann. Dazu einige Beiträge und Kommentare:
- FAZ: Respekt für die Cum-ex-Aufklärerin
[Anne Brorhilker geht mit ihrem Abschied als Cum-ex-Aufklärerin ein hohes materielles Risiko ein. Wer ihre Nachfolge antritt, muss nicht nur eine große Lücke füllen.] - RND: Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker wirft hin
[Im bislang größten Steuerskandal der Republik leitete Anne Brorhilker die Ermittlungen gegen mehr als 1700 Beschuldigte. Nun hat die Oberstaatsanwältin um die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten. Ihre Vorwürfe gehen in Richtung der Politik.] - Tagesschau: Chefermittlerin kündigt überraschend und übt Kritik
[Ihre Ermittlungen führten zu ersten Urteilen im Steuerskandal Cum-Ex und brachten Kanzler Scholz in Erklärungsnot: Anne Brorhilker verlässt nach WDR-Informationen die Justiz, um an anderer Stelle gegen Finanzkriminalität zu kämpfen.] - Finanz-Wende e.V.: Anne Brorhilker wird Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende
[Die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, erfolgreichste CumEx-Ermittlerin in Deutschland, wird Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende.
Als Teil der Geschäftsführung um Gründer Gerhard Schick wird sie für eine bessere Verfolgung von Finanzkriminalität in ganz Deutschland kämpfen.] - Und wer sich dafür interessiert, wie diese Straftaten funktionieren, dem sei folgender Beitrag vom Deutschlandfunk empfohlen: Cum-Ex-Geschäfte – Wie das Verwirrspiel mit Aktien funktioniert
[Mit dubiosen Finanzgeschäften haben Banken und Großinvestoren den deutschen Staat um mehr al 30 Milliarden Euro betrogen. 2021 hatte der Bundesgerichtshof erstmals entschieden, dass Cum-Ex- oder Cum-Cum-Geschäfte eine Straftat sind.]