Anfang März war es in der Nähe von Berlin durch Misthaufen zu mehreren Unfällen mit Personen- und Sachschaden gekommen. Dazu einige Beiträge und Kommentare. Vorab aber schon ein wesentlicher Abschnitt aus dem letzten Beitrag:
[Misthaufen auf der Straße können den Landwirt ins Gefängnis bringen.
Wenn Menschen in Gefahr sind, drohen den Landwirten hohe Strafen. Solche „Gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr“ können nach § 315b StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Im Einzelfall sind sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich. Dass dadurch der Führerschein erst einmal weg ist, sollte klar sein. Sogar der Versuch ist strafbar. Und wenn jemand zu Schaden kommt, ist Gefängnis sicher.]
- Tagesschau: Misthaufen auf der Fahrbahn – Wo bleibt die Empörung?
[In Brandenburg sind mehrere Menschen durch Misthaufen auf der Fahrbahn verletzt worden. Aber anders als bei der „Letzten Generation“ regt sich kaum jemand über diesen Protest der Bauern auf.] - agrarheute: Misthaufen auf der Bundesstraße B5: Gefährdung ist kein Protest!
[Ungesicherte Misthaufen auf einer dunklen Straße sind kein Bauernprotest, sondern gefährlich und bösartig. Sie führen zu Unfällen, das müssen die Verursacher gewusst haben. Ein Kommentar.] - agrarheute: Blockade, Misthaufen, Galgen: so ist die Rechtslage für Protestbauern
[Der Unmut über den Wegfall der Agrardiesel-Subvention ist groß. Er entlädt sich bisweilen in Protestformen, die Polizei und sogar den Staatsschutz auf den Plan rufen. Damit Landwirte im Nachhinein keinen Ärger bekommen, haben wir uns die Rechtslage genauer angesehen.]