Ein neueres und ein älteres Urteil (zu einem anderen Thema), welche Autofahrer interessieren dürfte:
- Tagesschau: Leitsatzentscheidung des BGH – Rückwärtsfahren ist in Einbahnstraßen verboten
[In Einbahnstraßen darf man bekanntlich nur in eine Richtung fahren. Der Bundesgerichtshof entschied zudem, dass sogar kurzes Rückwärtsfahren nicht erlaubt ist. Er lässt nur zwei Ausnahmen gelten.] - ADAC: Dashcam-Aufnahmen sind zulässiges Beweismittel
[Am 15. Mai 2018 (Az.: VI ZR 233/17) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage entschieden, ob Dashcam-Aufnahmen im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel herangezogen werden dürfen.
Der BGH kommt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass Dashcam-Aufnahmen zwar gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen können, aber dennoch als Beweismittel im Unfallprozess zulässig seien.]