Zur beschlossenen Rundfunkreform zwei Beiträge. Aber zunächst der wahrscheinlich wichtigste Punkt aus dem Beitrag der FAZ. Dieser könnte wesentlich den Umfang der empfohlenen Lesebeiträge auf dieser WEB-Seite beeinflussen:
[Eine der umstrittensten Gesetzesänderungen ist die Presseähnlichkeit bei öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten. ARD und ZDF hatten die geplanten Beschränkungen weitgehend abgelehnt und behauptet, sie könnten dann ihren Auftrag nicht mehr erfüllen. Unbeeindruckt von diesen Weltuntergangsprognosen wird nun in acht Punkten geregelt, wie nach Möglichkeit wieder faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden könnten. Bezugspunkt der neuen Regelung ist vor allem das jeweilige eigene Portal, nicht mehr das gesamte Telemedienangebot der jeweiligen Anstalt. In besonders aktualitätsrelevanten Bereichen werden die Anforderungen an sendungsbegleitende Texte durch die Einführung einer „Aktualitätsklausel“ verschärft.]
- Tagesschau: Länder einig bei Reform – Entscheidung zu Beitrag vertagt
[Die Länder haben sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, aber noch keinen Beschluss zur Finanzierung gefasst. Die Entscheidung zum Rundfunkbeitrag wurde vertagt.] - FAZ: Das enthält die Rundfunkreform: Weniger Text, Spartenkanäle, Sportrechte
[Seit langem ringen die Länder mit den öffentlich-rechtlichen Sendern um eine Reform. Nun sind Beschlüsse gefallen. Aber was enthält das Reformpaket eigentlich?]