Immer wieder hört man bei Vorträgen, dass z.B. Ehepartner in einem Todesfall nicht ohne Weiteres an die Konten des Verstorbenen kommen. Auch unsere Sparkasse wird erwähnt. Dabei gibt es eine einfache und kostenlose Lösung:
Vereinbaren Sie mit Ihrem Bankberater einen Termin (0241/4445000) zur Ausstellung einer „Vorsorgevollmacht“. An Konten, Depots und Schließfächer, die nicht sowieso auf beide gleichzeitig ausgestellt sind, kommt der Partner dann immer heran.
Gehen Sie also beide zu diesem Treffen und nehmen Sie ihre Ausweise mit.
Hinweis: Gegenüber der Sparkasse gilt diese „Vorsorgevollmacht“ ab sofort, ist also im rechtlichen Sinn eine „Vollmacht“.