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Auch ohne Vollmacht – Notvertretungsrecht: Was sich für Ehegatten und Lebenspartner nun ändert

Das RND berichtet über eine wichtige Gesetzesänderung, die ab dem 1. Januar gilt. Die Einleitung:
[Für Menschen, die sich in einer Lebenspartnerschaft oder einer Ehe befinden, gilt seit Jahresbeginn das sogenannte Notvertretungsrecht. Wir erklären, was es damit auf sich hat – und warum eine Vorsorgevollmacht trotzdem weiterhin sinnvoll ist.]

Nachtrag am 25.01.2023

Empfehlungen im Rahmen der Vorsorgevollmacht: