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Rechtsbeugung in der Pandemie

In der Corona-Zeit hatte in Weimar ein Richter an zwei Schulen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus untersagt. Der BGH hat jetzt abschließend darüber geurteilt. Dazu der Bericht und ein Kommentar der Tagesschau:

  • BGH bestätigt Verurteilung von Richter aus Weimar
    [Weil ein Familienrichter aus Weimar die Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen für falsch hielt, suchte er gezielt nach einem passenden Fall und geneigten Gutachtern für eine entsprechende Entscheidung – und beging so Rechtsbeugung.]
  • Richter hat seine Macht missbraucht
    [Bewusst hat sich ein Familienrichter in Weimar während der Pandemie einen Fall ausgesucht – um Corona-Maßnahmen aussetzen zu können. Damit hat er das Vertrauen in Richter erschüttert. Das Urteil ist ein wichtiges Signal.]