Kategorien
Uncategorized

Booster-Impfung ab dem 60. Lebensjahr

Wie die AZ berichtet haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf die Auffrischungsimpfungen für Bürger ab dem 60. Lebensjahr geeinigt. Alle, deren Grundimmunisierung schon 6 Monate zurückliegt, können sich jetzt beim Hausarzt nachimpfen lassen. (Leider geht es noch nicht über die Terminvergabe im Impfzentrum.)

Notwendige Unterlagen wie Anamnese-Bogen und Einwilligungserklärung finden Sie auf der WEB-Seite des RKI oder bei Ihrem Arzt.