Wie die AZ berichtet haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf die Auffrischungsimpfungen für Bürger ab dem 60. Lebensjahr geeinigt. Alle, deren Grundimmunisierung schon 6 Monate zurückliegt, können sich jetzt beim Hausarzt nachimpfen lassen. (Leider geht es noch nicht über die Terminvergabe im Impfzentrum.)
Notwendige Unterlagen wie Anamnese-Bogen und Einwilligungserklärung finden Sie auf der WEB-Seite des RKI oder bei Ihrem Arzt.