Mit mehreren Nachträgen am Ende des Beitrages.
Der DLF gibt unter diesem Beitrag eine erste Übersicht darüber, was auf die Eigentümer von Immobilien jetzt zukommt. Dazu einige weitere Infos:
- Optimal ist es, wenn Sie selbst (oder ein naher Angehöriger) schon ein ELSTER-Konto haben. Sonst erstellen Sie ein Benutzerkonto. Innerhalb von Tagen erhalten Sie per Post die Zugangsdaten.
- Nach dem Einloggen kommen sie über „Alle Formulare“ und „Grundsteuer“ und „Grundsteuer für andere Bundesländer“ zum für uns maßgebenden Formular.
- Einige grundlegende Daten finden sie über die Seite „… geodaten …“. Dort wählen Sie zunächst „Grundsteuer B“ an. Danach vergrößern Sie die angezeigte Karte bis Sie Ihr Grundstück gefunden haben. Mit der Mouse klicken Sie auf das Grundstück und können dann wichtige Daten ausdrucken. (Vom Grundbuchblatt sind später nur die Ziffern in der Klammer zu übernehmen.
- Allgemeine Frage zur Grundsteuerreform beantwortet unsere Finanzverwaltung.
- Hilfreich beim Ausfüllen des Formulars ist auch die WEB-Seite „… Grundsteuer …“.
- Für die Bestimmung der maßgeblichen Wohnfläche kann „… juraforum …“ empfohlen werden.
- Etwas strittig kann die Frage sein, ob in einem Mehrfamilienhaus auch der Flur zur Wohnfläche gehört.
- Nachtrag am 25.07.2022: Die Finanzämter haben eine Hotline jetzt auch für die Grundsteuerfragen. In einem Artikel der AZ vom 25.07. empfielt das Finanzamt möglichst erst nach 13:00 Uhr anzurufen da vormittags sehr viele Leute anrufen. (Korrigiert am 12.10.2022)
- Nachtrag am 16.08.2022:
- ELSTER hat jetzt eine eigene informative Startseite für Grundsteuerreform erstellt.
- Als Alternative hat die Firma „DigitalService“ im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen ein Zusatzprogramm erstellt. In verschiedenen Kommentaren wird dieses als sehr einfach zu bedienen gelobt. Dieses Programm überträgt am Ende die Daten dann in das ELSTER-Portal. Zurzeit können mit diesem Programm aber erst einfachere Fälle bearbeitet werden.
- Bei Bedarf kann man sich aber auf folgenden Seiten weiter informieren:
Nachtrag vom 12.10.2022
Zwei YouTube-Filme zur Grundsteuererklärung, die hilfreich sein könnten:
- Grundsteuererklärung richtig ausfüllen mit Haus&Grund.
- Grundsteuererklärung 2022: Die 7 größten Fehler beim Ausfüllen
Flächen bei Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnungen kann folgendes Beispiel vielleicht einige Unklarheiten beseitigen:
Hauptvordruck (GW1), 3 – Gemarkung beziehungsweise Flurstück
- Zeile 10, Feld 16, „Fläche“: Beispiel [2558] m² (Gemeint ist die gesamte (Boden-) Fläche des bebauten Grundstückes, Information aus dem Grundbuch)
- Zeile 11 „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner“: Beispiel [2352] Feld 17, Beispiel [100000] (Ihr Anteil an der gesamten Wohneinheit, Werte z.B. aus dem Kaufvertrag)
Anlage Grundstück (GW2), 1 – Angaben zur Grundstücksart
- Wohnungseigentum (egal ob selbst genutzt oder vermietet)
Anlage Grundstück (GW2), 4 – Angaben zum Grund und Boden
- Zeile 4, Feld 10 „Fläche des Grundstücks“: Beispiel [60] (also Ihr Anteil an der gesamten Grundstücksfläche, selbst errechnet aus [2558] * [2352] / [100000])
- Zeile 4, Feld 11 „Bodenrichtwert je m²“: Beispiel [850,00] (Wert aus der Mitteilung des Finanzamtes oder z.B. über „Grundsteuer-Geodaten“
Anlage Grundstück (GW2), 5 – Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert
- 3 – Angaben zu Wohn- und Nutzflächen
- Zeile 13, Feld 51 „Anzahl der Wohnungen …“: Beispiel [1]
- Zeile 13, Feld 52 „mit einer gesamten Wohnfläche“: Beispiel [123] (m²) (also die Größe Ihrer Wohnung, Werte z.B. aus dem Kaufvertrag (sollten aber im Zweifelsfalle nachgemessen werden)).
Nachtrag vom 27.11.2022
Die Abgabefrist ist einmalig verlängert worden auf den 31.01.2023 verlängert worden.
Nachtrag vom 01.01.2023
Tipps aus „Ulis Nachschlag“, nachdem er versuchte vorsorglich Einspruch gegen den Feststellungsbescheid zu erheben. (Hinweis für Nicht-Aachener: Mit dem Ausdruck „Herrschaften an der Krefelder Straße“ sind die Finanzbeamten unseres zuständigen Finanzamtes gemeint.)
Nachtrag vom 15.01.2023
- BdSt, Eine gute Erklärung: „Wichtige Informationen zur neuen Grundsteuer“
- Focus: „Top-Jurist rät vielen Eigentümern: Wehren Sie sich gegen die Grundsteuer“
Nachtrag vom 23.01.2023
- Tagesschau: Vorerst keine Strafen für säumige Eigentümer
- RND: Kolumne: Grundsteuererklärung: Augen zu und durch!
Nachtrag vom 09.05.2023
- Verband Wohnungseigentum: Neue Grundsteuer-Bescheide prüfen: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?