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Pfusch führt nicht zu Gerechtigkeit – BVerfG-Urteil zur Strafverfolgung

Eine 17-Jährige aus Hambühren bei Celle war 1981 vergewaltigt und ermordet worden. Der mutmaßliche Täter war damals mangels Beweise freigesprochen worden. Nach neueren DNA-Auswertungen könnte er doch der Täter sein. Warum ein neues Verfahren nach dem BVerfG-Urteil nicht zulässig ist erfahren Sie aus dem nachfolgenden Beitrag und den Kommentaren dazu:

  • RND: Von „bitter für Angehörige“ bis „schafft Rechtsfrieden“: Bundestagsfraktionen uneins über Karlsruher Entscheidung
    [Freigesprochene Verdächtige können nicht wegen neuer Beweise für dieselbe Tat angeklagt werden, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die Reaktionen aus den Reihen der Bundestagsfraktionen sind gemischt. Die Union spricht von einer „bitteren“ Entscheidung für Angehörige, die FDP begrüßt das Urteil.]
  • RND: Pfusch führt nicht zu Gerechtigkeit
    [Mit Blick auf den Mordfall Frederike haben Union und SPD versucht, am Grundgesetz vorbei eine Mehrfachverfolgung von Straftaten zu erlauben. Die Regelung wurde jetzt in Karlsruhe gekippt. Man konnte es ahnen, meint Matthias Koch. Zu besichtigen sei ein Beispiel für gut gemeinte, aber schlechte Politik.]
  • Tagesschau: Ein schales Gefühl
    [Das BVerfG-Urteil wirft Fragen auf. Wenn es neue Erkenntnisse gibt, sollten diese geprüft werden. Wenn schwerste Straftaten nicht mehr aufgeklärt werden, auch wenn es möglich wäre, dann ist der Rechtsstaat für viele unverständlich.]
  • Deutschlandfunk: Grundsätze gelten auch, wenn das Ergebnis enttäuscht
    [Freigesprochene Verdächtige können nicht allein wegen neuer Beweise noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Das unterstrich das Bundesverfassungsgericht. Damit wurde ein Rechtsgrundsatz gestützt, kommentiert Gudula Geuther.]