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Bundestagswahl am 26. September, Wahlunterlagen

Bis zum 5. September sollten alle Wahlberechtigten die sogenannte Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Mit dieser können sie entweder

  • am Wahltag in ihrem Wahlraum einen Stimmzettel erhalten und direkt wählen
  • oder mit dem der Benachrichtigung beiliegenden Antrag die Briefwahl beantragen

Unabhängig von der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen auch jetzt schon beantragt werden. Ein Teil unserer Bürger hat von dieser Möglichkeit schon Gebrauch gemacht und wird in den nächsten Tagen bereits die Wahlunterlagen erhalten.