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Frühsport im Park (QiGong und TaiChi)

In der ab heute gültigen Corona-Schutzverordnung für NRW steht bezüglich des Freizeitsports folgendes:

„Freizeitsport im Freien: Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.“ …

Der Frühsport im Park (QiGong und TaiChi) kann damit unter Einhaltung der „Fünf-Meter-Regel“ wieder offiziell durchgeführt werden.